Situation erfassen und nächste Schritte festlegen.
Unterstützung im Erbfall
Ein Todesfall ist eingetreten. Wir sind für Sie da.
Lassen Sie sich beraten
Wir unterstützen Erben und Angehörige bei der administrativen, finanziellen und steuerlichen Abwicklung des Nachlasses – diskret, klar und zuverlässig.
Erbschaftsberatung
Nachlassadministration
Administrative Angelegenheiten koordinieren.
Erbteilung
Unterstützung bei der Aufteilung des Nachlasses.
Steuern im Erbfall
Steuerliche Fragen rund um Nachlass und Erbschaft klären.
Willensvollstreckung (sofern gewünscht)
Umsetzung der Verfügungen des Erblassers.
Häufige Fragen
Nach einem Todesfall müssen zunächst die ärztliche Todesbescheinigung und die Meldung bei der zuständigen Behörde sichergestellt werden. Bei einem Todesfall zu Hause sollte eine Ärztin oder ein Arzt verständigt werden. Tritt der Tod in einem Spital oder Pflegeheim ein, werden die ersten Schritte in der Regel durch die Einrichtung eingeleitet.
Anschliessend gilt es, die Bestattung zu organisieren, wichtige Stellen wie Versicherungen, Banken und Pensionskassen zu informieren sowie vorhandene Testamente oder Erbverträge der zuständigen Behörde einzureichen.
Auch die finanziellen und steuerlichen Verpflichtungen der verstorbenen Person sollten frühzeitig geklärt werden. Eine professionelle Begleitung hilft, den Überblick zu behalten und die notwendigen Schritte geordnet anzugehen.
Für die Abwicklung eines Nachlasses werden verschiedene persönliche, finanzielle und rechtliche Dokumente benötigt.
Dazu gehören insbesondere die Todesurkunde, Angaben zu den gesetzlichen Erben, vorhandene Testamente oder Erbverträge sowie Unterlagen zu Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Versicherungen, Schulden und laufenden Verpflichtungen.
Je nach Situation werden zudem ein Erbschein beziehungsweise eine Erbenbescheinigung, Steuerunterlagen und weitere Nachweise benötigt.
Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den Vermögensverhältnissen, der familiären Situation und den Vorgaben der zuständigen Behörden ab.
In der Schweiz müssen die steuerlichen Angelegenheiten einer verstorbenen Person grundsätzlich durch die Erben beziehungsweise eine bevollmächtigte Vertretung geregelt werden.
Dazu gehört insbesondere die letzte Steuererklärung für den Zeitraum vom Jahresbeginn bis zum Todestag. Je nach Kanton können zusätzlich ein Steuerinventar oder weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Erben können eine Treuhandgesellschaft mit der Erstellung der Steuererklärung und der Koordination mit den Steuerbehörden beauftragen.
Eine fachkundige Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn Immobilien, Wertschriften, selbstständige Erwerbstätigkeit oder komplexere Vermögensverhältnisse vorhanden sind.
Bei einer Erbteilung wird der Nachlass einer verstorbenen Person unter den Erben aufgeteilt. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Erbansprüche sowie allfällige Testamente oder Erbverträge.
Zunächst werden die Vermögenswerte und Schulden ermittelt. Anschliessend wird geklärt, welche Ansprüche den einzelnen Erben zustehen und wie die vorhandenen Vermögenswerte verteilt werden sollen.
Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie bis zur Teilung grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses müssen sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verständigen.
Eine professionelle Begleitung kann helfen, die Erbteilung transparent zu gestalten, steuerliche Fragen zu klären und mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
Seit der Einführung der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 haben verheiratete gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz grundsätzlich dieselben gesetzlichen Erbrechte wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare.
Auch Personen in einer bestehenden eingetragenen Partnerschaft haben gesetzliche Erbrechte. Bei unverheirateten Paaren besteht hingegen unabhängig von der sexuellen Orientierung kein automatischer gesetzlicher Erbanspruch zwischen den Partnern.
Ist ein unverheirateter Partner oder eine unverheiratete Partnerin verstorben, kommt es deshalb besonders darauf an, ob ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist.
Auch steuerliche Unterschiede können relevant sein: Die Erbschaftssteuern werden kantonal geregelt, und unverheiratete Lebenspartner werden nicht überall gleich behandelt.
Eine individuelle Beratung hilft, die rechtliche Situation zu klären und die nächsten Schritte bei der Nachlassabwicklung festzulegen.
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