Wer für Sie handelt, wenn Sie urteilsunfähig werden.
Persönliche Vorsorgeberatung
Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Lassen Sie sich beraten
Mit einer umfassenden Vorsorgeberatung analysieren wir Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen, welche Massnahmen im Falle einer Urteilsunfähigkeit sinnvoll sind.
Persönliche Situation
Finanzielle Angelegenheiten
Medizinische Wünsche
Vertrauenspersonen und Vertretung
Individuelle Vorsorgelösung
Was wir zusammen erarbeiten
Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung
Medizinische Wünsche im Voraus bestimmen.
Häufige Fragen
Ein Vorsorgeauftrag ist sinnvoll, wenn Sie selbst bestimmen möchten, wer Ihre Angelegenheiten regelt, falls Sie durch Krankheit, Unfall oder im Alter urteilsunfähig werden.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die sich um Ihre persönliche Betreuung, Ihre finanziellen Angelegenheiten und Ihre rechtliche Vertretung kümmern sollen.
Besonders wichtig ist eine frühzeitige Regelung bei Immobilienbesitz, komplexeren Vermögensverhältnissen oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass eine bestimmte Person Ihre Interessen vertritt.
Wenn Sie urteilsunfähig werden und keinen Vorsorgeauftrag erstellt haben, gelten in der Schweiz die gesetzlichen Vertretungsregelungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann beispielsweise Ihr Ehepartner oder Ihre eingetragene Partnerin beziehungsweise Ihr eingetragener Partner bestimmte Angelegenheiten übernehmen. Diese gesetzlichen Vertretungsrechte sind jedoch begrenzt.
Besteht keine ausreichende gesetzliche Vertretung, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) weitere Massnahmen anordnen, beispielsweise eine Beistandschaft.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie frühzeitig selbst, wer Sie im Ernstfall vertreten soll.
Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äussern können.
Sie können darin beispielsweise Ihre Vorstellungen zu lebensverlängernden Massnahmen, medizinischen Eingriffen und weiteren Behandlungsentscheidungen dokumentieren.
Zudem können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die bei medizinischen Entscheidungen Ihren Willen vertritt.
Eine Patientenverfügung schafft Klarheit für medizinische Fachpersonen und entlastet Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen.
Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer Sie bei einer Urteilsunfähigkeit in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll.
Eine Patientenverfügung bezieht sich hingegen auf medizinische Entscheidungen. Darin legen Sie Ihre Behandlungswünsche fest und können eine Person bestimmen, die Sie gegenüber medizinischen Fachpersonen vertritt.
Beide Dokumente ergänzen sich und sind wichtige Bestandteile einer umfassenden persönlichen Vorsorge.
Für LGBTQ+-Paare gelten in der Schweiz grundsätzlich dieselben Möglichkeiten zur persönlichen Vorsorge wie für andere Personen und Paare.
Besonders wichtig ist die rechtliche Absicherung bei unverheirateten Partnerschaften. Denn ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht nicht automatisch ein umfassendes gesetzliches Vertretungsrecht für den Partner oder die Partnerin.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer bei einer Urteilsunfähigkeit Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernehmen soll. In einer Patientenverfügung können Sie zudem bestimmen, wer Sie bei medizinischen Entscheidungen vertritt.
So stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewünschte Vertrauensperson berücksichtigt wird – unabhängig von Ihrer Familien- oder Lebensform.
Kontaktieren Sie uns