Ihre persönlichen Wünsche festhalten.
Nachlassberatung und Nachlassplanung
Wie kann ich bestimmen, was später mit meinem Vermögen geschieht?
Lassen Sie sich beraten
Wir analysieren Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre persönlichen Wünsche und entwickeln gemeinsam eine Nachlasslösung, die zu Ihnen und Ihrer Familie passt.
Familie und Nachfolge
Vermögen und Immobilien
Pflichtteile und gesetzliche Erbfolge
Steuern
Individuelle Nachlasslösung
Mögliche Verträge
Testament
Erbvertrag
Den Nachlass gemeinsam und verbindlich regeln.
Schenkung/Erbvorbezüge
Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen.
Häufige Fragen
Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Sie können darin beispielsweise Erben einsetzen oder einzelne Personen und Organisationen begünstigen. Ein Testament können Sie grundsätzlich jederzeit selbst ändern oder widerrufen.
Ein Erbvertrag hingegen wird zwischen zwei oder mehreren Personen abgeschlossen und ist rechtlich bindend. Änderungen oder eine Aufhebung erfordern in der Regel die Zustimmung aller Vertragsparteien.
Beide Instrumente ermöglichen eine individuelle Nachlassplanung. Welche Lösung für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer familiären und finanziellen Situation sowie Ihren persönlichen Wünschen ab.
Ein Erbvertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie verbindliche Vereinbarungen über Ihren Nachlass treffen möchten. Das kann beispielsweise bei Ehepaaren, Patchworkfamilien, Unternehmensnachfolgen oder bei der Übertragung von Immobilien wichtig sein.
Mit einem Erbvertrag lassen sich unter anderem gegenseitige Begünstigungen oder Vereinbarungen über einen Erbverzicht festhalten. So können Sie frühzeitig Klarheit schaffen und mögliche Konflikte zwischen den Erben vermeiden.
Da ein Erbvertrag grundsätzlich bindend ist und öffentlich beurkundet werden muss, empfiehlt sich eine sorgfältige Planung.
In der Schweiz bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Ehepartner über die gesetzliche Erbfolge hinaus finanziell abzusichern.
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihren Ehepartner im Rahmen der gesetzlichen Pflichtteile zusätzlich begünstigen. Auch ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, um die güterrechtliche Aufteilung des Vermögens zu gestalten.
Welche Kombination geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob gemeinsame Kinder, Kinder aus früheren Beziehungen, Immobilien oder grössere Vermögenswerte vorhanden sind.
Eine frühzeitige Nachlassplanung hilft dabei, den überlebenden Ehepartner bestmöglich abzusichern und gleichzeitig die gesetzlichen Ansprüche weiterer Erben zu berücksichtigen.
Bei Patchworkfamilien ist die Nachlassplanung besonders wichtig, da die gesetzlichen Erbansprüche nicht immer den persönlichen Vorstellungen entsprechen.
In der Schweiz sind beispielsweise Stiefkinder ohne Adoption nicht automatisch gesetzliche Erben ihres Stiefelternteils. Kinder aus früheren Beziehungen haben hingegen grundsätzlich dieselben Erbrechte gegenüber ihrem leiblichen oder rechtlichen Elternteil wie gemeinsame Kinder.
Mit einem Testament, Erbvertrag oder gegebenenfalls einem Ehevertrag können Sie die Vermögensnachfolge gezielt gestalten und Ihren Ehepartner sowie die Kinder entsprechend Ihren Wünschen berücksichtigen.
Dabei müssen insbesondere die gesetzlichen Pflichtteile beachtet werden. Eine individuelle Beratung hilft, faire und rechtlich tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Seit der Einführung der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 gelten für verheiratete gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz grundsätzlich dieselben erbrechtlichen Regelungen wie für andere Ehepaare. Mit einem Testament, Erbvertrag oder Ehevertrag können sie ihre gegenseitige Absicherung zusätzlich gestalten.
Unverheiratete Paare haben hingegen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung keinen gesetzlichen Erbanspruch gegenüber dem Partner oder der Partnerin. Deshalb ist eine frühzeitige Nachlassplanung besonders wichtig.
Auch bei bestehenden eingetragenen Partnerschaften oder Familien mit Kindern lohnt es sich, die individuelle rechtliche Situation zu prüfen. Eine persönliche Beratung hilft, passende Lösungen zu finden und die eigenen Wünsche rechtlich abzusichern.
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