Zusammenleben verbindlich regeln.
Ehe- & Partnerschaftsberatung
Welche Regelung passt zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation?
Lassen Sie sich beraten
Wir betrachten gemeinsam Ihre Lebenssituation, Ihre Vermögensverhältnisse und Ihren Güterstand und zeigen Ihnen auf, ob und welche Regelungen sinnvoll sind.
Ihre persönliche Situation
Vermögen und Eigentum
Güterstand
Absicherung
Individuelle Lösungen
Mögliche Verträge
Konkubinatsvertrag
Ehevertrag
Vermögen und Güterstand individuell regeln.
Häufige Fragen
Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll, wenn Ehepartner ihre finanziellen Verhältnisse individuell regeln möchten. Das kann beispielsweise bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen, selbstständiger Erwerbstätigkeit, Immobilienbesitz oder einer Patchworkfamilie wichtig sein.
Mit einem Ehevertrag können Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vom ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung abweichen und Ihre Vermögensverhältnisse vorausschauend gestalten.
Ohne Ehevertrag gilt in der Schweiz grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.
Dabei wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden. Zum Eigengut gehören beispielsweise Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe vorhanden waren, sowie Erbschaften und Schenkungen. Die während der Ehe erwirtschaftete Errungenschaft wird bei der Auflösung des Güterstands grundsätzlich zwischen den Ehepartnern geteilt.
Ob diese gesetzliche Regelung zu Ihrer persönlichen Situation passt, lässt sich in einer individuellen Beratung klären.
Ein Konkubinatsvertrag ist in der Schweiz nicht vorgeschrieben, kann aber sehr sinnvoll sein. Denn unverheiratete Paare geniessen nicht automatisch dieselben gesetzlichen Rechte und Absicherungen wie Ehepaare.
Mit einem Konkubinatsvertrag können Sie beispielsweise die Aufteilung gemeinsamer Kosten, Eigentumsverhältnisse, finanzielle Beiträge und Regelungen für eine mögliche Trennung festhalten.
Besonders empfehlenswert ist eine vertragliche Regelung bei gemeinsamem Wohneigentum, Kindern oder grösseren finanziellen Verpflichtungen.
Ein Ehevertrag regelt die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehepartnern. Er bestimmt insbesondere, wie Vermögen während der Ehe und bei der Auflösung des Güterstands behandelt wird.
Ein Erbvertrag hingegen regelt die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod. Darin können beispielsweise Erben eingesetzt oder bestimmte Begünstigungen verbindlich vereinbart werden.
Beide Verträge können sich ergänzen. Gerade bei der Nachlassplanung von Ehepaaren ist es deshalb sinnvoll, güterrechtliche und erbrechtliche Fragen gemeinsam zu betrachten.
Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten. Für sie gelten grundsätzlich dieselben ehe- und güterrechtlichen Regelungen wie für verschiedengeschlechtliche Ehepaare.
Auch gleichgeschlechtliche Paare können mit einem Ehevertrag ihre Vermögensverhältnisse individuell gestalten und mit einem Testament oder Erbvertrag ihre Nachlassplanung regeln.
Für Paare, die ohne Heirat zusammenleben, kann ein Konkubinatsvertrag sinnvoll sein. Zusätzlich lohnt es sich, Fragen der gegenseitigen Absicherung, der Vorsorge und des Erbrechts frühzeitig zu klären.
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