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Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht

Bern, 28.08.2024
Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von CHF 200 auf CHF 215 pro Monat und die Ausbildungszulagen von CHF 250 auf CHF 268 pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetztes im Jahr 2009. An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Quelle: Econ

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