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Das neue Schweizer Transparenzregister ab 1. Oktober 2026

Auf den 1. Oktober 2026 wird das neue Transparenzregister eingeführt und bis zum 31.12.2026 sollten alle juristischen Personen (AG und GmbH) ihre Eigentumsverhältnisse im sogenannten Transparenzregister eintragen.

Was muss ich tun?

Ab 01.10.2026 liegt die Meldepflicht über die wirtschaftlich berechtigten Personen an Ihrem Unternehmen beim obersten Leitungsorgan (z. B. Verwaltungsrat). Wirtschaftlich Berechtigte sind die «wahren» Eigentümer einer juristischen Person.

Melden Sie die Firma zeitnah bei EasyGov an (der offiziellen Meldeplattform des Bundes). Wobei die erstmalige Registrierung etwas zeitaufwändig ist.

Wer muss gemeldet werden?

AG, GmbH, Genossenschaften sowie ausländische Gesellschaften mit Zweigniederlassung, mit tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen im Schweizerischen Transparenzregister zu melden. Nicht betroffen sind u. a. Stiftungen, Vereine, Einzelunternehmen sowie börsenkotierte Gesellschaften.

Offenzulegen sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt an einer Gesellschaft zu mindestens 25% beteiligt sind. In einfachen Verhältnissen sind sie im Aktienregister eingetragen. Wird das Unternehmen durch eine oder mehrere juristische Personen – in der Regel durch eine Holding – gehalten, dann sind die natürlichen Personen, welche die Holding kontrollieren, offenzulegen. Zu prüfen und gegebenenfalls zu melden sind auch indirekte Kontrollen im Umfang von mindestens 25 %. Dies kann beispielsweise durch Aktionärsbindungsverträge oder Stimmrechte gegeben sein. Falls keine solche Person identifizierbar ist, gilt das oberste Mitglied des Leitungsorgans (z. B. Verwaltungsratspräsident/in) als wirtschaftlich berechtigt.

Ein vereinfachtes Meldeverfahren ist in den folgenden Fällen anwendbar:

  • Für eine GmbH: wenn alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter natürliche Personen sind und gleichzeitig mindestens 25 % des Kapitals halten. Die GmbH darf sich weder in Liquidation noch in Konkurs oder in Nachlassstundung befinden.
  • Für eine Einpersonengesellschaft (AG): wenn es nur eine Aktionärin oder einen Aktionär gibt, diese Person eine natürliche Person ist, im Handelsregister als einziges Mitglied des Verwaltungsrats eingetragen ist und zugleich die einzige wirtschaftlich berechtigte Person der Gesellschaft ist. Die Einpersonen-AG darf sich weder in Liquidation noch in Konkurs oder in Nachlassstundung befinden.

In diesem Fall werden die relevanten Informationen direkt aus dem Handelsregister übernommen. Aktuell ist die Meldung über das kantonale Handelsregisteramt jedoch nicht möglich, ausser wenn gerade ein Handelsregistergeschäft eingereicht wird.

Vorbereitung zur Eintragung

1

Aktienbuch überprüfen (für AG's)

Aktienbuch überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren

2

Abklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse (für AG's)

Ist im Aktienbuch eine juristische Person eingetragen, dann ist zur Abklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein Organigramm der Beteiligungsverhältnisse dieser juristischen Personen erforderlich.

3

Überprüfung der Statuten (für AG's)

Sollten die Statuten Ihrer Gesellschaft Beschränkungen bei der Aktienübertragung vorsehen, dann empfehlen wir zu überprüfen, ob die Angaben übereinstimmen.

4

Vorbereitung der Meldung (für AG's und GmbH's)

Von der natürlichen Person sind die folgenden Daten zusammenzutragen:

  • Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz)
  • Art und Umfang der Kontrolle (z. B. Anteilshöhe, Vertragsrechte)
  • Kopie von Pass oder ID

WICHTIG: Die Daten müssen jederzeit aktuell gehalten und 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Schritte zur Meldung auf EasyGov

1

Registration für AGOV-Zugang

Der AGOV-Zugang ist das offizielle und zentralisierte Behörden-Login der Schweiz. Falls Sie noch keinen AGOV-Zugang haben, registrieren Sie sich bei AGOV.

agov.admin.ch
2

Registrierung EasyGov

Erstellen Sie ein Konto auf EasyGov mit Ihrem AGOV-Login.

Easygov.swiss
3

Verknüpfung

Verbinden Sie Ihr EasyGov-Konto mit der UID Ihres

4

Validierung des Unternehmens

Unternehmens (Validierung dauert einige Tage).

5

Meldung vornehmen

Nach erfolgreicher Validierung können Sie die Meldung im Namen Ihres Unternehmens vornehmen.

Wichtige Hinweise zum Transparenzregister

  • Kein öffentlicher Zugriff: Das Register ist ausschliesslich für Behörden und befugte Stellen einsehbar. Diese dürfen das Transparenzregister ausschliesslich zur Erfüllung der ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben nutzen.
  • Sanktionen: Bei vorsätzlicher Nichtmeldung oder falschen Angaben drohen Bussen bis zu CHF 500’000.

Recontas Treuhand AG
Postplatz 3
8303 Bassersdorf
info@recontas.ch

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Ausserhalb der Bürozeiten nach spezieller Vereinbarung

In enger Zusammenarbeit

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