Aktienbuch überprüfen (für AG's)
Aktienbuch überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren
Auf den 1. Oktober 2026 wird das neue Transparenzregister eingeführt und bis zum 31.12.2026 sollten alle juristischen Personen (AG und GmbH) ihre Eigentumsverhältnisse im sogenannten Transparenzregister eintragen.
Ab 01.10.2026 liegt die Meldepflicht über die wirtschaftlich berechtigten Personen an Ihrem Unternehmen beim obersten Leitungsorgan (z. B. Verwaltungsrat). Wirtschaftlich Berechtigte sind die «wahren» Eigentümer einer juristischen Person.
Melden Sie die Firma zeitnah bei EasyGov an (der offiziellen Meldeplattform des Bundes). Wobei die erstmalige Registrierung etwas zeitaufwändig ist.
AG, GmbH, Genossenschaften sowie ausländische Gesellschaften mit Zweigniederlassung, mit tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen im Schweizerischen Transparenzregister zu melden. Nicht betroffen sind u. a. Stiftungen, Vereine, Einzelunternehmen sowie börsenkotierte Gesellschaften.
Offenzulegen sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt an einer Gesellschaft zu mindestens 25% beteiligt sind. In einfachen Verhältnissen sind sie im Aktienregister eingetragen. Wird das Unternehmen durch eine oder mehrere juristische Personen – in der Regel durch eine Holding – gehalten, dann sind die natürlichen Personen, welche die Holding kontrollieren, offenzulegen. Zu prüfen und gegebenenfalls zu melden sind auch indirekte Kontrollen im Umfang von mindestens 25 %. Dies kann beispielsweise durch Aktionärsbindungsverträge oder Stimmrechte gegeben sein. Falls keine solche Person identifizierbar ist, gilt das oberste Mitglied des Leitungsorgans (z. B. Verwaltungsratspräsident/in) als wirtschaftlich berechtigt.
Ein vereinfachtes Meldeverfahren ist in den folgenden Fällen anwendbar:
In diesem Fall werden die relevanten Informationen direkt aus dem Handelsregister übernommen. Aktuell ist die Meldung über das kantonale Handelsregisteramt jedoch nicht möglich, ausser wenn gerade ein Handelsregistergeschäft eingereicht wird.
Aktienbuch überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren
Ist im Aktienbuch eine juristische Person eingetragen, dann ist zur Abklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein Organigramm der Beteiligungsverhältnisse dieser juristischen Personen erforderlich.
Sollten die Statuten Ihrer Gesellschaft Beschränkungen bei der Aktienübertragung vorsehen, dann empfehlen wir zu überprüfen, ob die Angaben übereinstimmen.
Von der natürlichen Person sind die folgenden Daten zusammenzutragen:
WICHTIG: Die Daten müssen jederzeit aktuell gehalten und 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Der AGOV-Zugang ist das offizielle und zentralisierte Behörden-Login der Schweiz. Falls Sie noch keinen AGOV-Zugang haben, registrieren Sie sich bei AGOV.
agov.admin.chVerbinden Sie Ihr EasyGov-Konto mit der UID Ihres
Unternehmens (Validierung dauert einige Tage).
Nach erfolgreicher Validierung können Sie die Meldung im Namen Ihres Unternehmens vornehmen.
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