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Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025

Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz und die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung in Kraft. Das Hauptelement der Teilrevision betrifft die Besteuerung von Versandhandelsplattformen und die Reisebüros. Doch welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Schweizer KMU und welche Änderungen betreffend unsere KMU-Kunden.

Jährliche Abrechnung

Für KMU wird es künftig möglich sein, die Mehrwertsteuer jährlich abzurechnen. Wobei bei der effektiven und der Pauschalsteuersatzmethode drei Raten und bei der Saldosteuersatzmethode eine Rate, die auf der Grundlage der Steuerforderung des Vorjahres berechnet werden, geschuldet sind. Diese Möglichkeit steht KMU mit einem Umsatz von maximal CHF 5 Millionen offen. Steuerpflichtige, die am 1. Januar 2025 zur jährlichen Abrechnung übergehen möchten, können dies ab Januar 2025 und bis spätestens Ende Februar 2025 im ePortal beantragen.

Saldosteuersatzmethode

Die Saldosteuersatzmethode wird grundlegend überarbeitet. Die neue MWSTV sieht Korrekturen des Vorsteuerabzugs bei einem Wechsel der Abrechnungsmethode vor, um Steueroptimierungen durch solche Wechsel zu verhindern. So muss bei einem Wechsel von der effektiven Methode zur SSS-Methode die zuvor in Abzug gebrachte Vorsteuer an die ESTV zurückerstattet werden, und zwar basierend auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen im Zeitpunkt des Wechsels. Umgekehrt kann bei einem Wechsel von der SSS-Methode zur effektiven Abrechnungsmethode die MWST, die im Zeitpunkt des Wechsels auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen lastet, in der ersten Abrechnungsperiode nach dem Wechsel als Vorsteuer abgezogen werden.

Die Anzahl der anwendbaren Saldosteuersätze ist nicht mehr auf zwei pro Steuerpflichtigen beschränkt. Jede Tätigkeit, die 10% des Gesamtumsatzes übersteigt, muss mit dem entsprechenden SSS-Satz abgerechnet werden. Zudem wurden einzelne Saldo- und Pauschalsteuersätze neu festgelegt.

Onlinepflicht

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen. Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden.

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